Leistungen

Leistungen der Grundpflege nach SGB XI, zum Beispiel Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Toilettentraining und Körperpflege werden von einer Pflegefachkraft übernommen.

 

Leistungen von ärztlichen Verordnungen nach SGB V, zum Beispiel verabreichen von Medikamenten, Insulininjektionen und Blutzuckermessungen werden von einer Pflegefachkraft übernommen.

Serviceleistungen

  • Vermittlung von Ergo-, Logo- und Physiotherapie (nach ärztlicher Anordnung)
  • Friseur (Termin nach Vereinbarung im Seniorenheim) Abrechnung mit Anbieter
  • Fußpflege (Termin nach Vereinbarung und Hausbesuch in der Tagespflege) Abrechnung mit Anbieter

Tagesstruktur

Um Orientierung und Sicherheit bieten zu können, ist eine wiederkehrende Tages- und Wochenstruktur notwendig, besonders bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (demenziell und psychisch erkrankte Menschen).

Tagesablauf

ca. 07:30 - 08:00 Uhr Eintreffen der Tagesgäste


ca. 08:00 – 09:00 Uhr 1. Frühstück


ca. 09:30 Uhr Zeitungsschau


ca. 10:00 Uhr Gruppen- und Einzelangebote


ca. 10:30 Uhr 2. Frühstück


ca. 11:30 Uhr gemeinsames Mittagessen


ca. 12:30 Uhr Gruppen- und Einzelangebote


ca. 14:30 Uhr Nachmittagskaffee


ca. 15:45 Uhr Abholen und Heimfahren der Tagesgäste

Gruppenangebote

  • Zeitungsschau
  • Singekreis
  • Seniorensport
  • Töpfern 1x monatlich
  • Gedächtnistraining
  • Gesellschaftsspiele
  • Spaziergänge
  • Ausflüge
  • Basteln und Gestalten
  • Hauswirtschaft (kochen und backen)

Einzelangebot

  • Spaziergänge
  • Biografiearbeit
  • Puzzeln