Änderungen im Bürger-Testzentrum der AWO Rudolstadt

Mit Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) ab 11.10.2021 werden die Testungen im Bürger-Testzentrum der AWO Rudolstadt kostenpflichtig. Für Bürger/innen betragen die Kosten für einen Schnelltest ab genanntem Zeitpunkt 15,00 Euro. Der Betrag kann nur in bar entrichtet werden.

 

Für einen beschränkten Personenkreis – genauer bei „impfunfähigen und abgesonderten Personen“ bleibt ab 11. Oktober 2021 ein Anspruch auf eine kostenlose Testung bestehen.


Folgende asymptomatische Personen haben nach § 4a Anspruch auf eine kostenfreie Testung mittels PoC-Antigentests:
1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
3. bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist,
4. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
5. Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.


Im Rahmen der Testungen bei impfunfähigen und abgesonderten Personen nach § 4a sind gegenüber dem Bürger-Testzentrum der AWO Rudolstadt als Leistungserbringer ab dem 11. Oktober folgende Nachweise vorzulegen:

- ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person oder in den Fällen des § 4a Nr. 1 und 3 TestV (neu) ein sonstiger amtlicher Lichtbildausweis der zu testenden minderjährigen Person sowie
- der Nachweis, dass die getestete Person aus einem der in § 4a genannten Gründe anspruchsberechtigt ist und im Fall des § 4a Nr. 2 TestV (neu) ein ärztliches Zeugnis im Original darüber, dass die getestete Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

 

Die Öffnungszeiten des Testzentrums bleiben zunächst unverändert. Voranmeldungen sind für Testungen nicht notwendig.

 

Die Öffnungszeiten des Testzentrums auf einen Blick:
Montag: 08:30 - 11:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Änderungen vorbehalten!