Mobiles Gesundheitszentrum

Hausbesuch

Verordnet Ihnen der Arzt einen Hausbesuch, kommen wir zu Ihnen nach Hause. Hier können wir Sie ganz individuell nach Schlaganfall, bei Multipler Sklerose, rheumatoider Arthritis, etc. betreuen.

 

Rufen Sie uns an – wir vereinbaren einen Termin!

Kindergärten, Kinderheimen und Schulen

Nach den neuen Heilmittelrichtlinien 2011 ist es uns möglich, Kinder bis 18 Jahren "mit einer besonderen Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen, sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten" ohne Hausbesuchsverordnung in Tageseinrichtungen zu behandeln.


Für die Behandlung von Kindern, die nicht "besonders schwer und langfristig" erkrankt sind und eine Regel-Einrichtung besuchen, gilt nach wie vor, dass entweder eine Hausbesuchsverordnung mit entsprechender Verordnung der Behandlung in der Tageseinrichtung vorliegen muss – oder eine Ausnahmegenehmigung der Krankenkasse des Kindes.

 

Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an! Gerne sind wir bei formellen Anfragen behilflich.