Unsere Angebote

Die Wohngruppen 1 und 3 bieten Kindern im Altern von 5 bis 16 Jahren vorübergehend ein Zuhause. Der Gruppenalltag wird gemeinsam mit den Betreuern gestaltet, sodass ein Gemeinschaftsgefüge eingeübt wird. Innerhalb eines gut strukturierten Tagesablaufs erproben sich hier die Bewohner in festen Aufgaben und einem abwechslungsreichen Alltagsleben.

In der Wohngruppe 2, der Jugendwohngruppe, leben sieben Jugendliche bzw. junge Volljährige. Im Vordergrund steht die zunehmende Verselbstständigung und Perspektiventwicklung, welche gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften erarbeitet wird. Hierbei können sich die Heranwachsenden bei einer Vielzahl an alltäglichen Herausforderungen innerhalb eines geschützten Rahmens erproben.

Im Zentralgebäude befinden sich drei vollausgestattete Wohneinheiten für Mütter/ Väter mit Kind/ern. Die kleinen Familien werden in ihrer Selbstständigkeit sowie Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Wir bieten Unterstützung in allen Bereichen der Alltagsbewältigung. Dies beinhaltet unter anderem die Versorgung des Kindes, die Finanzeinteilung sowie den regelmäßigen Besuch einer Schule/Ausbildung. Das Hauptaugenmerk der pädagogischen Arbeit liegt auf einer guten Mutter-Kind-Beziehung. Um diese so individuell wie möglich zu fördern, wird in unserer Einrichtung MarteMeo eingesetzt. Im Zentrum dieser Methode steht die Nutzung des Mediums Video, mit dessen Hilfe unsere Mütter/Väter eine besondere Einsicht in die eigene Situation und die darin liegenden Stärken erhalten. Es geht letztlich darum, vorhandene Ressourcen zu stärken und auszubauen.

Zusatzangebote

Unter Berücksichtigung der individuellen Persönlichkeiten, werden die inhaltlichen Angebote für zusätzliche Leistungen maßgerecht zugeschnitten.

  • Systemisch aufsuchende Familientherapie

  • Familienberatung

  • Entwicklungspsychologische Beratung, MarteMeo

  • Einzelförderung durch die verschiedenen therapeutischen und pädagogischen Fachkräfte

  • Traumatherapie

Gesetzliche Grundlagen

Hilfe zur Erziehung

§ 27 SGB VIII in Verbindung mit:

  • § 34  SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
  • § 19  SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kind
  • § 41  SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
  • § 42  SGB VIII Inobhutnahme
  • § 35a SGB VIII Betreuung seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher