Unsere Angebote

Wir bieten sechs individuelle Mutter-/Vater-Kind-Hilfen an. Die Unterstützung wird passgenau auf die Bedürfnisse der jeweiligen Familie abgestimmt.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen:

  • Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und bei Erziehungsfragen
  • Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Entwicklung einer verlässlichen Tagesstruktur
  • Förderung der elterlichen Sicherheit und Erziehungskompetenz
  • Beratung bei persönlichen, sozialen und finanziellen Fragen
  • Begleitung im Kontakt mit Behörden und weiteren Institutionen
  • Unterstützung bei der gesundheitlichen Versorgung und der Organisation wichtiger Termine
  • Entwicklung persönlicher und familiärer Zukunftsperspektiven
  • Vorbereitung auf ein möglichst selbstständiges Leben
Bindungs- und bedürfnisorientierte Begleitung

Wir arbeiten bindungsorientiert und unterstützen Eltern dabei, die Signale und Bedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen, zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.

Eine sichere und tragfähige Eltern-Kind-Beziehung bildet eine wichtige Grundlage für die Entwicklung des Kindes. Deshalb stärken wir Eltern in ihrer Rolle, begleiten sie im Alltag und ermutigen sie, eigene Fähigkeiten und Ressourcen zu entdecken und weiterzuentwickeln.

Ein wertschätzender Umgang, Verlässlichkeit und die Orientierung an den individuellen Bedürfnissen jeder Familie prägen unsere Arbeit.

Therapeutische und fachliche Unterstützung

Im Rahmen des individuellen Hilfeplans können ergänzende therapeutische und beratende Angebote einbezogen werden.

Bedarfsgerechte Angebote sind beispielsweise:

  • Systemische Familientherapie
  • psychologische Beratung
  • entwicklungspsychologische Beratung
  • Marte Meo
  • Trauma -pädagogische Unterstützung
  • Suchtberatung
  • psychiatrische Anbindung und vieles mehr
Gesetzliche Grundlagen
  • § 19 SGB VIII gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kind
  • § 27 in Verbindung mit §§ 34/41/41a SGB VIII in speziellen Fällen, in denen die Betreuten einen hohen Förderbedarf haben, der nach den Anforderung gemäß § 19 SGB VIII nicht gedeckt werden kann