Leistungen
Leistungen der Grundpflege nach SGB XI, zum Beispiel Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Toilettentraining und Körperpflege werden von einer Pflegefachkraft übernommen.
Leistungen von ärztlichen Verordnungen nach SGB V, zum Beispiel verabreichen von Medikamenten, Insulininjektionen und Blutzuckermessungen werden von einer Pflegefachkraft übernommen.
Serviceleistungen
- Vermittlung von Ergo-, Logo- und Physiotherapie (nach ärztlicher Anordnung)
- Friseur (Termin nach Vereinbarung im Seniorenheim) Abrechnung mit Anbieter
- Fußpflege (Termin nach Vereinbarung und Hausbesuch in der Tagespflege) Abrechnung mit Anbieter
Tagesstruktur
Um Orientierung und Sicherheit bieten zu können, ist eine wiederkehrende Tages- und Wochenstruktur notwendig, besonders bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (demenziell und psychisch erkrankte Menschen).
Tagesablauf
ca. 07:30 - 08:00 Uhr Eintreffen der Tagesgäste
ca. 08:00 – 09:00 Uhr 1. Frühstück
ca. 09:30 Uhr Zeitungsschau
ca. 10:00 Uhr Gruppen- und Einzelangebote
ca. 10:30 Uhr 2. Frühstück
ca. 11:30 Uhr gemeinsames Mittagessen
ca. 12:30 Uhr Gruppen- und Einzelangebote
ca. 14:30 Uhr Nachmittagskaffee
ca. 15:45 Uhr Abholen und Heimfahren der Tagesgäste
Gruppenangebote
- Zeitungsschau
- Singekreis
- Seniorensport
- Töpfern 1x monatlich
- Gedächtnistraining
- Gesellschaftsspiele
- Spaziergänge
- Ausflüge
- Basteln und Gestalten
- Hauswirtschaft (kochen und backen)
Einzelangebot
- Spaziergänge
- Biografiearbeit
- Puzzeln