Mobile Leistungen

Hausbesuch

Wenn es Ihnen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, unsere Praxis aufzusuchen, können wir nahezu alle Behandlungen auch in Ihrem häuslichen Umfeld durchführen. Genau dort, wo Sie mit den Anforderungen des Alltags zurechtkommen müssen. In ihrem häuslichen Umfeld betreuen wir Sie nach zum Beispiel einem Schlaganfall oder Unfall, bei Multipler Sklerose, rheumatoider Arthritis o.ä.

 

Für einen Hausbesuch benötigen Sie eine entsprechende ärztliche Verordnung. Wir beraten Sie gern und sind Ihnen bei formellen Anfragen behilflich.

Kindergärten, Kinderheimen und Schulen

Der Feierabend bzw. Nachmittag soll Ihnen und Ihrem Kind gehören. Deswegen bieten wir Ihnen an, Ihr Kind z.B. am Vormittag in seiner Tageseinrichtung (z.B. Kindergarten, Schule, stationäre Einrichtung) zu behandeln. Dieses Angebot gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (in Ausnahmen darüber hinaus) und ist ohne Verordnung eines Hausbesuches möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


- Ihr Kind wird ganztags in der Einrichtung betreut.
- Es besteht eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen oder strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten.

 

Selbstverständlich können wir auch Kinder, die nicht "besonders schwer und langfristig" erkrankt sind, in einer Regeleinrichtung behandeln. Hierfür ist eine Verordnung für die Behandlung in der Tageseinrichtung notwendig oder eine Ausnahmegenehmigung der Krankenkasse.


Sie haben Fragen dazu? Wir beraten Sie gern!